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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Grundsätzliches

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Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts (CISG).
Unseren AGB entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden wird widersprochen. Die AGB gelten nicht bei öffentlichen Vergaben gem. dem Vergaberecht, bei welchen Vergabeunterlagen nicht geändert werden dürfen. Mit Einzelverträgen vereinbarte Vertragsinhalte gehen diesen AGB vor. Wird durch einen Vertragsschluss mit AS Bauwerk die VOB/B vereinbart, hat diese Vorrang vor etwaigen in diesen AGB entgegenstehenden Regelungen.

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2. Weitere Vertragsgrundlagen und Vertragsabwicklung

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2.1. Angebot / Vertrag
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Bis zur Angebotsannahme sind alle Angebote der AS Bauwerk freibleibend, sofern mit dem Angebot keine konkrete Bindefrist festgelegt wurde. Weicht die Annahme des Auftraggebers von unserem Angebot ab oder/und handelt es sich um ein freibleibendes Angebot, so kommt ein Vertrag erst mit der Bestätigung der AS Bauwerk oder durch Leistungserbringung der AS Bauwerk zustande. Alle als Kostenschätzung bezeichneten Informationen des Auftragsnehmers sind unverbindlich. Die gesetzlichen Regelungen über die Geschäftsführung ohne Auftrag und die ungerechtfertigten Bereicherung bleiben unberührt.

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An sämtlichen Planungs- und Gestaltungsunterlagen, insbesondere Abbildungen, Bauvorlagen, Präsentationen, Projektskizzen, Gestaltungs- und Einrichtungskonzepten, Katalogen und sonstigen Unterlagen (nachfolgend gemeinsam: Unterlagen), die an den Kunden weitergegeben werden, behält sich AS Bauwerk das Eigentum und sämtliche Nutzungsrechte vor.

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Sollte es seitens des Auftraggebers ohne Angabe der wichtigen und relevanten Gründe das Angebot nicht bestätigt werden, erlaubt sich die AS Bauwerk für die Erstellung des Angebots und ggf. für Besichtigung / An- und Abfahrt eine Aufwandentschädigung i.H.v. 90 Eur Netto pauschal oder je nach Stundenaufwand ( 47,50 Eur Netto / Stunde ) in Rechnung zu stellen.

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2.2 Peise

Preise Die Angebotspreise der AS Bauwerk haben nur bei ungeteilter Annahme von Angeboten und nur bis zu einer etwaigen mit dem Angebot vermerkten Bindefrist Gültigkeit. Sollte das Angebot keine Bindefrist enthalten, ist es freibleibend und unverbindlich. Ferner gelten die Zahlungsbedingungen, wie etwaige Vorauszahlungen, die Inhalt des Angebots sind und durch den Auftraggeber angenommen bzw. durch AS Bauwerk bestätigt wurden (Vertragsabschluss).

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3. Kündigung / Stornierung

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3.1 Kündigung

Der Kunde hat das Recht, innerhalb 1 Woche nach Vertragsschluss den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall behält sich AS Bauwerk das Recht vor, 25 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen, soweit mit der Umsetzung des Auftrages noch nicht begonnen wurde. Andernfalls wird die erbrachte Leistung nach dem bis zum Zeitpunkt der Stornierung getätigtem Aufwand abgerechnet, mindestens jedoch in zuvor genannter Höhe.

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4. Abnahme und Gewährleistung

 

4.1. Alle Leistungen von AS Bauwerk (auch Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen usw.) sind vom Kunden nach Erhalt zu überprüfen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich, in der Regel innerhalb von drei Werktagen, gegenüber AS Bauwerk schriftlich geltend zu machen. Gleiches gilt für verdeckte Mängel ab dem Zeitpunkt ihrer Entdeckung. Bei verspäteter Anzeige und Verletzung der gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Die Leistung gilt in diesem Fall als abgenommen. Dies gilt nicht, soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, hat dieser offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen gegenüber AS Bauwerk schriftlich geltend zu machen. Bei verspäteter Anzeige gilt die Leistung als abgenommen.

 

4.2. Nach Abschluss sämtlicher von AS Bauwerk im Rahmen der jeweiligen Vertragsdurchführung zu erbringenden Leistungen wird ein schriftliches Abnahmeprotokoll erstellt. Der Inhalt dieses Protokolls ist für beide Parteien bindend.

 

4.3. Bei berechtigten Mängelrügen ist AS Bauwerk nach ihrer Wahl zunächst zur Ersatzlieferung-/herstellung oder Nachbesserung verpflichtet, es sei denn, dass AS Bauwerk aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt ist. Für die Nachbesserung ist AS Bauwerk eine angemessene Frist einzuräumen. Schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

 

4.4. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren ein Jahr nach Gefahrübergang. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß den §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Mängelgewährleistung bei Bauwerken, eingebauten Baumaterialien, bauwerksbezogenen Planungs- und Überwachungsleistungen) längere Fristen vorschreibt oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder soweit es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher handelt und das Gesetz längere Fristen vorschreibt.

 

4.5. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch AS Bauwerk nicht. Herstellergarantien blieben hiervon unberührt.

 

4.6 Sofern eine Selbstmontage durch den Kunden vereinbart wurde, gelten ergänzend die Regelungen der mitgelieferten Montageanleitung und die Hinweise in den einzelnen Angeboten. Bei fehlerhafter Montage durch den Kunden und/oder wenn der Kunde Montagehinweise nicht beachtet, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen dieses Mangels ausgeschlossen. Dies gilt ausdrücklich auch für den Fall, dass der Kunde eine von AS Bauwerk erbrachte oder zu erbringende Montageleistung selbst durchführt oder durch Dritte durchführen lässt und/oder an ihr Veränderungen vornimmt oder vornehmen lässt sowie für Mängel, die durch eine übermäßige Inanspruchnahme durch den Kunden und/oder eine unsachgemäße Verwendung entstehen.

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STAND NOVEMBER 2022

 

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